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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - L 17 U 234/99 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2001 - L 17 U 234/99 (https://dejure.org/2001,52254)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2001 - L 17 U 234/99 (https://dejure.org/2001,52254)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Beginn des UV-Schutzes - Aufnahme der tatsächlichen Arbeit - Besorgung einer Arbeitserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09
Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer …
Für eine solche Sichtweise spricht insbesondere, dass Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nur dann besteht, wenn ein durch Antritt der Arbeit wirksam gewordenes Beschäftigungsverhältnis vorliegt (ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2001, L 17 U 234/99). - SG Mannheim, 14.10.2015 - S 9 U 556/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Schutzimpfungen im …
Der Versicherungsschutz des Klägers ergibt sich nicht - wie von der Beklagten bei der Erteilung des angefochtenen Bescheides bzw. Widerspruchsbescheides wohl stillschweigend zugrunde gelegt - aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Denn der Versicherungsschutz für "Beschäftigte" setzt erst mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme ein; der dem zeitlich vorangestellte Abschluss des Arbeitsvertrags begründet den Versicherungsschutz noch nicht (Eichenhofer/Wenner, SGB VII, II 1010, § 2 Rdnr. 10 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 14.3.2001 - L 17 U 234/99 und vom 1.10.2008 - L 17 U 43/08).